Schließkantenmessung gemäß ASR A1.7

Kraftmessung der Schließkanten gemäß ASR A1.7

im Rahmen der Wartung

Mit Inkrafttreten der ASR A1.7 (Technische Regeln für Arbeitsstätten, Türe und Tore) als maßgebliche Richtlinie für den Betrieb von Toranlagen wird eine Messung und Bewertung der Hauptschließkanten einer Anlage vorgeschrieben. Gleichzeitig läßt die ASR A1.7 sehr viel Interpretationsspielraum, da nicht ausdrücklich ein Verfahren zur Kraftmessung vorgeschrieben wird.

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Was ist die ASR A1.7?

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.7 „Türen und Tore“ trat Ende 2009 in Kraft. Sie ersetzt unter anderen die alten Arbeitsstättenrichtlinien ASR 10/1 „Türen und Tore“, ASR 10/6 „Schutz gegen Ausheben, Herausfallen und Herabfallen von Türen und Toren“ und ASR 11/1-5 „Kraftbetätigte Türen und Tore“ sowie für Türen und Tore die -> BGR 232.

Die ASR wendet sich an Arbeitgeber und konkretisiert Anforderungen an Türen und Tore, die sich aus der Arbeitsstättenverordnung ergeben. Sie hält sich eng an Normen, geht aber auch – beispielsweise hinsichtlich der Instandhaltung aber auch einzelner Anforderungen – darüber hinaus.

Da die ASR A1.7 den Stand der Technik beschreibt dürfte sie auch über Arbeitsstätten hinaus Wirkung entfalten und Mindestanforderungen definieren.

Was sind Schließkanten?

Im Rahmen der Definition von Schließkanten an Türen werden gemäß DIN 18650 die folgenden Arten unterschieden:

  • Hauptschließkante – jede Schließkante des Türflügels, die bei normalen Betriebsbedingungen parallel zur Gegenschließkante verläuft
  • Nebenschließkante – Schließkante des Türflügels, die nicht die Hauptschließkante ist
  • Gegenschließkante – jede Schließkante, die sich gegenüber einer Hauptschließkante oder einer zweiten Schließkante befindet, wenn der Türflügel die Türöffnung schließt

Im Rahmen der vereinfachten Kraftmessung gemäß ASR A1.7 wird nur die Hauptschließkante gemessen.

Was und wie wird gemessen?

schliesskanten_messen

Für die Kraftmessung von Neuanlagen wird nach DIN EN 12453/12445 ein exaktes Messverfahren mit 27-Einzelmessungen vorgeschrieben. Dieses Verfahren ist sehr zeitaufendig und entsprechend kostenintensiv.

Die ASR A1.7 ist diesbezüglich leider nicht sehr konkret. Es wird vorgeschrieben, dass die Betriebskräfte von kraftbetätigten Tür- und Toranlagen jährlich gemessen werden müssen, aber es werden weder Messpunkte oder Öffnungsweiten noch zulässige Kraft-Zeit-Grenzwerte angegeben.

Für eine Kraftmessung im Rahmen der jährlichen Wartung/UVV-Prüfung hat der BVT Verband Tore ein vereinfachtes Messverfahren entwickelt:

  • Einzelmessung in 200 mm Abstand von der antriebsseitigen Zarge bei 300 mm Öffnungsweite
  • Einzelmessung mittig bei 300 mm Öffnungsweite
  • Einzelmessung in 200 mm Abstand von der dem Antrieb gegenüberliegenden Zarge bei 300 mm Öffnungsweite
  • Handschriftliches Eintragen der gemessenen Werte Fdyn, tdynund Fend  auf Protokoll-Durchschreibblock
  • Abgleich der Messergebnisse mit Grenzwerten aus EN 12453

Da sich die Grenzwerte für die dynamische Spitzenkraft nach EN 12453 auf die Messung von neuwertigen Toren unter idealen Messbedingungen beziehen, muss der Sachkundige vor Ort bei geringfügiger Überschreitung der Grenzwerte bewerten, ob tatsächlich eine potentielle Gefährdung von der Anlage ausgeht, oder ob die Abweichungen lediglich auf ungünstige Messbedingungen zurückzuführen sind.

Was schreibt die ASR A1.7 bezüglich Wartung vor?

Abschnitt 10.2-1

„Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.“

Abschnitt 10.2-2

„Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können.“